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Krankenkassen,
der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen
(MDK), Gerichte, Ämter, Behörden und nicht
zuletzt die Träger der orthopädischen Hilfsmittel
als Endverbraucher kommen ohne öffentlich bestellte
und vereidigte Sachverständige oft nicht aus.
Sei es bei versorgungsrechtlichen Fragen, Schäden,
Streitigkeiten, bei fehlerhafter Handwerksarbeit,
Vermögensauseinandersetzungen zur Beurteilung von
Angeboten oder einfach, wenn ein orthopädisches
Hilfsmittel Mängel aufweist, hilft das
Sachverständigengutachten weiter.
Ein Gutachten kann als Grundlage für eine
außergerichtliche gütliche Lösung des Streits
dienen.
Auch kann der Sachverständige von den Parteien als
Schiedsgutachter beauftragt werden, um einen Streit
außergerichtlich zu entscheiden.
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