Die
entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber zu
tragen. Der Sachverständige rechnet allein mit dem
Auftraggeber ab. Die Höhe der Abrechnung hängt vom
zeitlichen Umfang der Arbeit ab.
Der Stundenverrechnungssatz beträgt ab 70,00
Euro.
Fahrtkosten-Auslagen und die gesetzliche
Mehrwertsteuer.
(Stand 01.2008 – Änderungen vorbehalten)
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