Die entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Der Sachverständige rechnet allein mit dem Auftraggeber ab. Die Höhe der Abrechnung hängt vom zeitlichen Umfang der Arbeit ab.
Der Stundenverrechnungssatz beträgt ab 70,00 Euro.
Fahrtkosten-Auslagen und die gesetzliche Mehrwertsteuer.
(Stand 01.2008 Änderungen vorbehalten)
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